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   OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12   

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https://dejure.org/2014,25879
OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12 (https://dejure.org/2014,25879)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2014 - 1 C 21/12 (https://dejure.org/2014,25879)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2014 - 1 C 21/12 (https://dejure.org/2014,25879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 28 Abs. 2; ROG § 3, § 4; VwGO § 47
    Regionalplan, Teilfortschreibung, Trassenkorridor, Bundesfernstraße, Ziele, Gemeinde, Behörde, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 9) und dem 4. Senat des erkennenden Gerichts (Urt. v. 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 -, juris Rn. 53) davon aus, dass landesplanerische Aussagen in Gestalt einer Soll-Vorschrift ebenfalls die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen können.

    Der Plangeber muss vielmehr selbst Anhaltspunkte für die Reichweite atypischer Fälle liefern (BVerwG, Urt. vom 16. Dezember 2010 a. a. O., juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10

    Windenergieanlage, Soll-Ziel, Regionalplan, in Aufstellung befindliche Ziele,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 9) und dem 4. Senat des erkennenden Gerichts (Urt. v. 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 -, juris Rn. 53) davon aus, dass landesplanerische Aussagen in Gestalt einer Soll-Vorschrift ebenfalls die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen können.

    Unter dieser Voraussetzung ist es ihm unbenommen, selbst zu bestimmen, wie weit die Steuerungswirkung reichen soll, mit der von ihm geschaffene Ziele Beachtung beanspruchen, sofern nicht die abschließende Abwägung auf eine andere Stelle verlagert wird (SächsOVG, Urt. v. 20. Januar 2014 a. a. O.).

  • BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Sie geht als "vorbereitende Grundentscheidung" (so BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 -, Leitsatz 2, juris) inhaltlich in die nachfolgende Planfeststellung ein und unterliegt nur mit ihr der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 -, juris Rn. 4 m. w. N.), für die hier das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist (§ 17e Abs. 1 FStrG i. V. m. Nr. 45 der Anlage).

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt damit ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2001 a. a. O.).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Sie geht als "vorbereitende Grundentscheidung" (so BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 -, Leitsatz 2, juris) inhaltlich in die nachfolgende Planfeststellung ein und unterliegt nur mit ihr der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 -, juris Rn. 4 m. w. N.), für die hier das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist (§ 17e Abs. 1 FStrG i. V. m. Nr. 45 der Anlage).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Insbesondere ist es ihr verwehrt, sich gegenüber einem anderen Planungsträger zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. März 1996, BVerwGE 100, 388, 395).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    "Wehrfähige" Rechte kommen einer Gemeinde auch nicht schon dann zu, wenn aus ihrer Sicht einzelnen Privatpersonen Schaden droht (BVerwG, Beschl. v. 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, juris Rn.17).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Dabei ist die Planfeststellungsbehörde trotz der verbindlichen Feststellung des Verkehrsbedarfs durch § 1 Abs. 2 FStrAbG verpflichtet zu prüfen, ob dem Vorhaben womöglich wegen der erst auf späteren Planungsstufen gewonnenen Erkenntnisse unüberwindliche Belange entgegenstehen, die dazu nötigen, letztlich doch von der Planung Abstand zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 -, juris).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Ein "handgreiflich-praktischer Zusammenhang" (BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 1987 - 4 NB 1.87 -, juris Rn. 24), wie er bei der gebotenen wertenden Betrachtung zwischen dem angegriffenen Ziel und dem als verletzt gerügten wehrfähigen Recht erforderlich ist, fehlt, weil im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht absehbar ist, ob - und wenn ja, wie - die Trasse der B 87n tatsächlich über das Gemeindegebiet der Antragstellerin geführt wird.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Ob das Vorhaben verwirklicht werden kann, beurteilt sich ausschließlich danach, ob es den Anforderungen des einschlägigen Fachgesetzes entspricht (BVerwG, Beschl. v. 30. August 1995 - 4 B 86.95 -, juris Rn. 7).34 Als weitere Planungsschritte zur Realisierung der B 87n bedarf es einer Linienbestimmung (§ 16 Abs. 1 FStrG) sowie eines Planfeststellungsverfahrens (§ 17 FStrG).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10

    Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12
    Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist jede Behörde antragsbefugt, die geltend machen kann, dass sie die beanstandete Norm anzuwenden hat oder durch den Vollzug in ihrem Tätigkeitsbereich "betroffen" wird, d. h. die Norm bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beachten hat (BVerwG, Urt. v. 22. Juni 2011 - 4 CN 4.10 -, juris Rn. 17; SächsOVG, NK-Urt. v. 24. Januar 2007 - 1 D 10/05 -, juris).
  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 12.08

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

  • OVG Sachsen, 24.01.2007 - 1 D 10/05

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Gewässerunterhaltungslast, Gemeinde, Natura

  • OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11

    Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Zwar können wegen der Wirkung entsprechender Rügen "inter omnes" (vgl. Spannowsky in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, § 12 Rn. 80; Dallhammer in: Cholewa/Dyong/von der Heide/Arenz, Raumordnung in Bund und Ländern, Stand Mai 2012, § 10 Rn. 50; für das Baurecht siehe etwa jüngst OVG Bautzen, Urt. v. 20.03.2012 - 1 C 21/12 -, juris Rn. 51) von Dritten erhobene Verfahrensrügen ebenfalls von Bedeutung sein, die zudem auch über den Umweg eines vom Gericht dem Rügeadressaten fristwahrend übermittelten Schriftsatzes erhoben werden können (vgl. Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 215 Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Zwar können wegen der Wirkung entsprechender Rügen "inter omnes" (vgl. Spannowsky in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, § 12 Rn. 80; Dallhammer in: Cholewa/Dyong/von der Heide/Arenz, Raumordnung in Bund und Ländern, Stand Mai 2012, § 10 Rn. 50; für das Baurecht siehe etwa jüngst OVG Bautzen, Urt. v. 20.03.2012 - 1 C 21/12 -, juris Rn. 51) von Dritten erhobene Verfahrensrügen ebenfalls von Bedeutung sein, die zudem auch über den Umweg eines vom Gericht dem Rügeadressaten fristwahrend übermittelten Schriftsatzes erhoben werden können (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 215 Rn. 5).
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